1.Grundsätzliche Regelungen

  • Standesamtliche Trauungen im Ortsteil Lohne finden ausschließlich in der Upkammer des Heimathauses Lohne statt. Für die Nutzung fällt keine  zusätzliche Gebühr an. Das Heimathaus wird dann direkt nach der Trauung verschlossen. Die Toilettenanlagen sind nicht mehr zugänglich.
  • Auf Wunsch stellt der Heimatverein nach der Trauung gegen eine Gebühr die große Deele inklusiv der Toilettenanlagen für max. 3 Stunden zur Verfügung. Mitgebrachte Kaltgetränke dürfen auf der Deele gereicht werden. Die Nutzungsgebühr beträgt € 100 (Einhundert Euro) und ist innerhalb einer Kalenderwoche unaufgefordert an den Heimatverein Lohne (Kto. Volksbank Lingen IBAN: DE35 2666 0060 4470 7177 00) zu überweisen.
  • Zusätzlich zur Nutzung der Deele bietet der Heimatverein Kaffee, Tee, Zucker, Milch und/oder Kaltgetränke an. Es gelten die aktuellen Preise vom Heimatverein, über den Verbrauch wird eine Rechnung erstellt. Im Falle der Annahme dieses Angebotes darf mitgebrachter Kuchen auf der Deele verzehrt werden. Es werden Kaffeegeschirr, Besteck, Servietten und Gläser zur Verfügung gestellt. Die Reinigung bzw. das Spülen übernimmt der Heimatverein. Aus Planungsgründen ist dieses spätestens 4 Wochen vor der Trauung zu bestellen und telefonisch mit unserer Hauswartin Frau Victoria Holzwart (Telefon 05908-2409058 oder Mobil +49 1516 4019567) zu besprechen.
  • Für an die Trauung anschließende Feierlichkeiten darf die Außenanlage des Heimathofes für eine Dauer von bis zu 3 Stunden genutzt werden. Mitgebrachte Getränke dürfen im Außenbereich gereicht werden. Weitergehende Feierlichkeiten sind nicht gestattet, um die örtliche Gastronomie nicht zu gefährden. Für die Nutzung der Außenanlage fällt keine zusätzliche Gebühr an.
  • Das Werfen von Konfetti, Reis oder sonstigen Dingen ist generell nicht gestattet. Kronkorken und Zigarettenkippen sind aufzusammeln.
  • Getränke – und Kühlwagen, Grillstände usw. dürfen nicht auf dem Gelände des Heimathauses aufgestellt werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Extragebühr von 200 € (Zweihundert Euro) geahndet.

2.Regelungen für die Nutzung der Räumlichkeiten und Außenanlage des Heimathauses

  • Falls die Deele genutzt wird und eine andere Anordnung der Sitzgruppen erwünscht ist, kann diese verändert werden. Die Anordnung der Tische und Stühle ist jedoch anschließend sofort wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen. Damit die Möbel bei dem Verstellen nicht zu Schaden kommen, ist dabei zu beachten, dass die Möbel nicht auf den Boden verschoben werden, sondern beim Versetzen angehoben werden. Der Plan für die Anordnung hängt in der Deele am Eingang aus.
  • Bedingung für die Nutzung ist, dass die Räumlichkeiten, Toilettenanlagen und die Außenanlage sauber und unbeschädigt hinterlassen werden.
  • Werden die Räumlichkeiten oder die Außenanlagen durch Nutzer verschmutzt und/oder beschädigt hinterlassen und wird die Verschmutzung und/oder die Beschädigung nicht innerhalb eines Kalendertages nach der Nutzung durch den Nutzer beseitigt, veranlasst der Heimatverein Lohne als Träger die Reinigung bzw. Schadensbeseitigung. Die Kosten hierfür zzgl. einer Verwaltungsgebühr wird den Nutzern in Rechnung gestellt und ist innerhalb einer Kalenderwoche fällig.